Augentest bzw. Sehtest bei der Führerschein-Untersuchung

Eine Führerscheinuntersuchung wird normalerweise vom praktischen Arzt durchgeführt. Wenn Sie Brillenträger sind, brauchen Sie eine Brillenglasbestimmung vom Optiker. Für Kontaktlinsenträger wird ein Attest vom Augenarzt benötigt. Sollte es Zweifel oder Auffälligkeiten bezüglich des Sehtests geben, wird der Amtsarzt eine genauere Untersuchung beim Augenarzt anordnen.

Die Augenärztliche Stellungnahme zur Führerscheinuntersuchung ist keine Kassenleistung

Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung bzw. die vom Amtsarzt angeordnete fachärztliche Stellungnahme durch den Augenarzt hat den Sinn ein Krankheitsbild und dessen Auswirkungen auf das Lenken von Kraftfahrzeugen zu beurteilen. Dies ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Allerdings ist diese Untersuchung eine private Untersuchung und wird daher nicht von den Krankenkassen bezahlt. Der Patient muss für diese Untersuchung selbst aufkommen. Wir stellen dafür ein Privathonorar aus.

Die Führerscheinuntersuchung des Augenarztes beinhaltet:

Bei einer unklaren Sehschwäche, wie z.B. Doppelbilder sehen, vermindertes Sehvermögen oder eingeschränktes Gesichtsfeld, muss der Amtsarzt im Zuge der Führerscheinuntersuchung ein augenärztliches Gutachten anfordern. Dies gilt auch bei funktionell Einäugigen und bei fortschreitendem Augenleiden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung beim Augenarzt umfasst eine gründliche Untersuchung des gesamten Auges und eine Überprüfung der Sehschärfe (korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig), des Gesichtsfeldes und eventuell des Dämmerungssehens.

Diese Stellungnahme des Augenarztes hat gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung folgende Punkte zu enthalten:

  • Identitätsnachweis des Patienten/der Patientin
  • Sehschärfe beider Augen mit oder ohne Korrektur (mit Korrekturangabe!)
  • Gesichtsfeld beider Augen (Goldmann III/4) – Gradangabe!
  • Fähigkeit zum Dämmerungssehen, Angabe der Kontraststufe
  • Augenhintergrund
  • Augenerkrankungen mit Prognose
  • Beurteilung des Krankheitsbildes hinsichtlich der Auswirkung des Lenkens eines Kfz obiger Gruppe
  • Positive (befürwortende) oder ablehnende Stellungnahme zum Lenken eines Kfz obiger Gruppe im Falle von Doppeltsehen oder Augenzittern
  • Empfohlene ärztliche Kontrolluntersuchungen